Webdesign for you
 

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Webseiten, die sich sehen lassen können.

 

Internetrecht – DSGVO – Impressum – HILFE!

 

Ist Ihre Webseite schon DSGVO-Konform?

Was genau gehört ins Impressum?

Mittlerweile ist das Internetrecht sehr komplex geworden.

Umso besser und beruhigender ist es, wenn man einen Partner hat, der dabei unterstützend zur Seite steht.



DSGVO

Am 25.05.2018 trat die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hiermit hat die Europäische Union ein neues einheitliches Datenschutzrecht geschaffen.

Die DSGVO gilt somit für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Auch betrifft dies z.B. Firmen außerhalb mit Kunden innerhalb der Europäischen Union. Durch die DSGVO müssen rechtlich alle Webseiten dementsprechend angepasst werden.

Bei Nichteinhaltung der DSGVO kann der Webseiteninhaber Abmahnungen von beträchtlicher Höhe erhalten. Die Datenaufsichtsbehörden können Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes erheben.

Gemäß der Bitkom Reasearch Statistik haben bis März 2018 (ca. 3 Monate vorm Inkrafttreten der DSGVO) erst 13 % der Unternehmen die ersten Schritte und Maßnahmen der DSGVO angefangen oder umgesetzt, 49% der Unternehmen beschäftigen sich noch mit der Umsetzung und 38% haben sich überhaupt noch nicht damit beschäftigt oder noch nicht davon gehört.
(Quelle: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Unternehmen-hat-sich-noch-nicht-mit-der-Datenschutzgrundverordnung-beschaeftigt.html)

Durch die DSGVO besteht nun die Pflicht, sowohl auf gewerblichen Webseiten als auch auf privaten, eine Datenschutzerklärung vorweisen zu können. Falls Sie unsicher sind, welche Änderungen an Ihrer Webseite vonnöten sind oder allgemein Unterstützung benötigen, ist Webdesign for you für Sie da.



Impressum-Pflicht

Auf Firmenseiten besteht Impressum-Pflicht. Hierbei können die Pflichtangaben für Firmen oder Vereine jeweils unterschiedlich sein.

Laut Entscheidung durch das Landgericht Aschaffenburg muss auch ein Impressum innerhalb einer sogenannten Fanseite auf Facebook vorhanden sein. Eine Verlinkung auf ein bestehendes Impressum ist unzureichend.



Gerne überprüft Webdesign for you Ihre Webseite, ob sie DSGVO-Konform ist und ob alle notwendigen Angaben in Ihrem Impressum vorhanden sind.


Hinweis: Im Rahmen dieser IT-Branche habe ich mich sehr intensiv mit den geltenden deutschen Datenschutzbestimmungen und der EU-DSGVO beschäftigt. Ich bin aber weder Jurist noch Datenschutz-Experte. Es handelt sich lediglich um die persönliche Einschätzung. Diese kann keine rechtliche Beratung darstellen oder ersetzen. Für die Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit der von mir bereitgestellten Maßnahmen und Inhalte wird von mir keinerlei Haftung übernommen. Für rechtliche Fragen suchen Sie bitte einen Fachanwalt auf.